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Hohe Brandlasten, dicht gelagerte Waren und große Flächen führen dazu, dass Lagerbereiche besonders brandgefährdet sind. Ein wirksamer Brandschutz im Lager ist daher unverzichtbar. Hier erfahren Sie, welche Vorschriften gelten, worauf es bei den Brandschutz-Maßnahmen ankommt und wie sich der Brandschutz im eigenen Betrieb sinnvoll priorisieren und praktisch umsetzen lässt.

Was gehört zu einem wirksamen Brandschutzkonzept im Lager?

Ein Brandschutzkonzept im Lager bündelt alle Brandschutzmaßnahmen, die einen Brand verhindern, früh erkennen und in seiner Ausbreitung begrenzen. Grundlage ist immer eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die Lagergut, Mengen, Brandlast, Lagerhöhe und betriebliche Abläufe berücksichtigt.

Fachlich wird zwischen vier Arten des Brandschutzes unterschieden, die im Lager ineinandergreifen:

  • Baulicher Brandschutz: Brandabschnitte, feuerbeständige Wände, Brandschutztüren und sichere Rettungswege.
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung, Unterweisungen, Rauchverbot und Notfallorganisation.
  • Abwehrender Brandschutz: Löschangriff durch die Feuerwehr, unterstützt durch Zufahrten und Löschwasserversorgung.

Die drei vorbeugenden Säulen – baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz – lassen sich planbar umsetzen; der abwehrende Brandschutz ergänzt sie im Ernstfall. Bei der Planung in einer Lagerhalle bestimmen Nutzung, Brandlast und Lagerguthöhe, wie streng die einzelnen Maßnahmen ausfallen müssen.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für den Brandschutz in Lagerräumen?

Der Brandschutz in Lagerräumen ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Bauordnungsrecht, Arbeitsschutzrecht und Gefahrstoffrecht. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt vom Bundesland, der Nutzung, dem Lagergut und der Gefährdungsbeurteilung ab.

Regelwerk Bedeutung für das Lager
Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnungen Grundlegende baurechtliche Anforderungen an Bauteile, Brandabschnitte und Rettungswege. Verbindlich ist die jeweilige Landesbauordnung.
Muster-Industriebau-Richtlinie (IndBauRL) Konkretisiert den Brandschutz für Industrie- und Lagergebäude, etwa bei Brandabschnitten, Feuerwiderstand und Rettungswegen.
ArbStättV mit ASR A2.2 & ASR A2.3 Vorgaben zu Brandschutzmaßnahmen, Fluchtwegen, Notausgängen und Rettungsplänen.
TRGS 510 & TRGS 800 Lagerung von Gefahrstoffen bzw. allgemeine Brandschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
VDI 3564 Anerkannte Richtlinie für den Brandschutz in Hochregallagern (ab 9 Meter Lagerguthöhe.
DIN EN 12845 / VdS CEA 4001, DIN VDE 0833-2 Technische Normen für Sprinkleranlagen bzw. Brandmeldeanlagen.

Was ist der Unterschied zwischen TRGS 510 und TRGS 800?

Beide Regeln der BAuA unterscheiden zwischen Lagern und Arbeiten: Die TRGS 510 regelt ausschließlich das passive Lagern von Gefahrstoffen in Behältern und fordert ab 800 m² Fläche technische Alarmierungseinrichtungen. Die TRGS 800 bestimmt dagegen den Brandschutz beim aktiven Umgang und Tätigkeiten mit brennbaren oder oxidierenden Gefahrstoffen im Betrieb.

Welche baulichen Brandschutzmaßnahmen sind im Lager wichtig?

Der bauliche Brandschutz begrenzt die Ausbreitung von Feuer und Brandrauch und hält Rettungswege frei. Kernstück sind sogenannte Brandabschnitte: Sie unterteilen große Lagerflächen durch feuerbeständige Brandwände in einzelne Bereiche, sodass ein Brand nicht auf die gesamte Halle übergreift.

Der Feuerwiderstand von Bauteilen wird in Feuerwiderstandsklassen angegeben. F90 („feuerbeständig“) erfordert mindestens 90 Minuten Widerstand, F30 („feuerhemmend“) mindestens 30 Minuten. Brandwände in Industriebauten sind in der Regel feuerbeständig auszuführen.

Ergänzt wird der bauliche Brandschutz durch selbstschließende Brandschutztüren und Brandschottungen an Wanddurchführungen.

Wie bleiben Flucht- und Rettungswege im Lager sicher nutzbar?

Flucht- und Rettungswege müssen dauerhaft in voller Breite freigehalten werden – auch bei kurzfristigen Zwischenlagerungen. Ein mit Paletten zugestellter Notausgang ist einer der häufigsten und gefährlichsten Mängel im Lager.

Nach ASR A2.3 müssen Hauptfluchtwege mindestens 2,00 Meter hoch sein. Die erforderliche Breite richtet sich nach der Personenzahl: bis 20 Personen mindestens 1,00 Meter, bei 21 bis 200 Personen mindestens 1,20 Meter.

In Lagerräumen darf die zulässige Fluchtweglänge in der Regel 25 Meter betragen, mit automatischer Löschanlage bis zu 35 Meter. Die tatsächliche Gehstrecke darf höchstens das 1,5-Fache dieser Entfernung erreichen. Sind die Vorgaben nicht einzuhalten, ist insbesondere bei Hallen über 200 m² ein zweiter Fluchtweg zu prüfen.

Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und Löschmittel müssen eindeutig und einheitlich gekennzeichnet sein.

Brandschutz in der Logistik: Welche technischen Brandschutzsysteme braucht ein Lager?

Der anlagentechnische Brandschutz sorgt dafür, dass ein Brand früh erkannt, gemeldet und bekämpft wird. Es wird zwischen drei Aufgaben unterschieden: Branddetektion, Brandbekämpfung und Rauchableitung. Welche Systeme nötig sind, richtet sich nach Größe, Brandlast und Lagerhöhe.

Hier finden Sie die technischen Brandschutzsysteme im Überblick:

System Einsatzbereich Vorteil Prüfbedarf
Brandmeldeanlage (BMA) Frühe Detektion, automatische Alarmierung Gewinnt entscheidende Minuten zur Räumung Vierteljährliche Inspektion & jährliche Wartung (DIN 14675)
Sprinkleranlage Automatische Löschung am Brandherd Bekämpft den Brand ohne menschliches Zutun Jährliche Fachprüfung (DIN EN 12845) + wöchentliche/monatliche Eigenkontrolle
Rauch- & Wärmeabzug (RWA) Ableitung von Brandrauch und Wärme Hält Flucht- und Rettungswege rauchfrei Mindestens jährlich durch Fachfirma / Sachkundigen
Feuerlöscher & Wandhydrant Erstbekämpfung von Entstehungsbränden Sofort einsatzbereit direkt vor Ort Feuerlöscher: alle 2 Jahre / Wandhydranten: jährlich

Welche Regeln gelten für Rauchverbot, Heißarbeiten und Brandstiftungsschutz?

Nicht nur technische Defekte, sondern vor allem menschliches Fehlverhalten zählt zu den häufigsten Auslösern von Lagerbränden. Typische Brandursachen im Lager sind offenes Feuer, Funkenflug bei Arbeiten, defekte Elektrik und vorsätzliche Brandstiftung. Der organisatorische Brandschutz setzt genau hier an.

Die wichtigsten organisatorischen Regeln:

  • Rauchverbot: Im gesamten Lagerbereich gilt ein striktes Rauchverbot (inklusive E-Zigaretten); das Rauchen ist ausschließlich in speziell ausgewiesenen, sicheren Zonen im Außenbereich erlaubt.
  • Akkus & Elektrik: Das Laden von Lithium-Ionen-Akkus (z. B. für Hubwagen oder Scanner) darf nur an dafür vorgesehenen, brandschutztechnisch überwachten Ladeplätzen erfolgen.
  • Heißarbeiten: Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten sind nur mit schriftlichem Erlaubnisschein (Schweißerlaubnis), freigeräumter Umgebung sowie einer Brandwache während und einer mehrstündigen Nachwache nach den Arbeiten zulässig.
  • Brandstiftungsschutz: Außenbereiche und Fassaden müssen frei von Abfällen oder Palettenstapeln (Brandlasten) bleiben. Ein wirksamer Schutz umfasst zudem Zutrittskontrollen, gute Beleuchtung und die Sicherung von Müllcontainern gegen unbefugtes Verschieben.

Ergänzend gehören regelmäßige Unterweisungen und eine klare Brandschutzordnung dazu. So wissen alle Beschäftigten, wie sie sich im Brandfall verhalten und wo sich Löschmittel und Rettungswege befinden.

Welche Prüfungen und Begehungen sichern den Brandschutz dauerhaft?

Brandschutz ist eine fortlaufende Aufgabe: Anlagen, Pläne und Abläufe müssen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Die Ergebnisse sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Dadurch lassen sich Mängel systematisch verfolgen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten im Schadenfall besser nachweisen.

Die wichtigsten wiederkehrenden Prüfungen im Überblick:

  • Feuerlöscher: Grundsätzlich alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen warten lassen. Abweichende Herstellerangaben sind zu berücksichtigen.
  • Brandmeldeanlagen: Regelmäßige Inspektion und Wartung nach DIN 14675-1 in Verbindung mit DIN VDE 0833-1. Üblich sind vierteljährliche Inspektionen und eine jährliche Wartung; im Einzelfall können andere Vorgaben gelten.
  • Sprinkleranlagen: Betreiberkontrollen je nach Anlagenteil täglich, wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich sowie regelmäßige Instandhaltungsarbeiten durch einen qualifizierten Fachbetrieb.
  • Feuer- und Rauchschutzabschlüsse: Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen nach Hersteller- und Zulassungsvorgaben. Feststellanlagen sind in der Regel mindestens einmal jährlich zu prüfen und zu warten.
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Prüfung und Wartung nach Herstellerangaben, Genehmigungsunterlagen und den einschlägigen technischen sowie landesrechtlichen Vorgaben. Häufig ist eine jährliche Wartung vorgesehen.

Hinzu kommen organisatorische Kontrollen. Bei der Brandschutzbegehung prüft der Betrieb selbst Mängel wie zugestellte Wege oder fehlende Kennzeichnungen. Die Brandverhütungsschau ist dagegen eine behördliche Kontrolle, die vor allem bei größeren oder besonders gefährdeten Lagern in regelmäßigen Abständen stattfindet.

Checkliste: Die wichtigsten Maßnahmen für Brandschutz im Lager

Bereich Prüfpunkt
Rechtsgrundlagen Gefährdungsbeurteilung erstellt, Brandschutzordnung nach DIN 14096 vorhanden, TRGS 510 bei Gefahrstoffen beachtet.
Baulicher Brandschutz Brandabschnitte definiert, Brandwände feuerbeständig (F90), Brandschutztüren funktionsfähig.
Flucht & Rettung Rettungswege frei und gekennzeichnet, max. Fluchtweglängen nach ASR A2.3 eingehalten (zweiter Fluchtweg bei Hallen > 200 m² prüfen), Sammelstelle festgelegt.
Technik Brandmeldeanlage, Sprinkler- oder Löschanlage, RWA und Feuerlöscher installiert und geprüft.
Organisation Rauchverbot, Erlaubnisschein für Heißarbeiten, regelmäßige Unterweisungen.
Lagerpraxis Standsichere Regale, freie Fahrwege, Brandlast durch geordnete Lagerung reduziert.

Ein oft unterschätzter Faktor der Lagerpraxis sind die Regalsysteme selbst: Standsichere, richtig dimensionierte Regale halten Fahrwege und Rettungswege frei und verhindern, dass Lagergut unkontrolliert in den Brandabschnitt ragt. Für schwere Lasten und sperrige Güter eignen sich robuste Palettenregale, für Langgut unsere Kragarmregale.

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Häufige Fragen und Antworten zum Brandschutz im Lager

Hier haben wir für Sie wichtige Fragen und Antworten zum Brandschutz im Lager zusammengefasst.

Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die Brände verhindern, früh erkennen und ihre Ausbreitung begrenzen. Er ist wichtig, weil er Menschen schützt, Sachwerte und Waren erhält und den Betrieb vor Ausfällen, Haftung und Bußgeldern bewahrt.

Es gibt den baulichen, den anlagentechnischen, den organisatorischen und den abwehrenden Brandschutz. Die ersten drei Brandschutz-Arten sind vorbeugend, der abwehrende Brandschutz umfasst den Löschangriff der Feuerwehr im Ernstfall.

Ein Brandschutzkonzept kombiniert baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz: Brandabschnitte, Feuerwiderstand, sichere Rettungswege, Brandmelde- und Löschtechnik, Rauchabzug sowie Brandschutzordnung und Unterweisungen. Grundlage ist stets eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.

Lagerhallen müssen bauordnungsrechtliche Vorgaben und – bei Industriebauten – die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) erfüllen. Dazu zählen begrenzte Brandabschnitte, ausreichender Feuerwiderstand, freie und gekennzeichnete Rettungswege sowie funktionsfähige Brandschutz- und Alarmierungstechnik.