
Sicherheit für das Lager umfasst alle technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen, die Unfälle und Gesundheitsgefahren im Lagerbetrieb verhindern. In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV-Vorschriften die verbindlichen Anforderungen an die Lagersicherheit.
Die wichtigsten Punkte zur Sicherheit im Lager im Überblick:
- Hauptgefahrenquellen: Regalsysteme, Flurförderzeuge, Verkehrswege, Gefahrstoffe und mangelhafte Beleuchtung verursachen die meisten Unfälle im Lagerbereich.
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitgeber sind nach ArbSchG und BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dokumentierte Schutzmaßnahmen umzusetzen.
- Regelmäßige Prüfpflichten: Regale müssen nach EN 15635 mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person inspiziert werden.
- Verantwortlichkeiten: Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Lager liegt bei den Führungskräften; Sicherheitsbeauftragte und die gesetzliche Unfallversicherung haben unterstützende Funktionen.
- Prävention: Ein systematisches Sicherheitskonzept unter Anwendung der 5S-Methode kann das Unfallrisiko im Lager deutlich reduzieren.
Typische Gefährdungen im Lager erkennen – Arbeitssicherheit im Lager
Die Arbeitssicherheit im Lager beginnt mit dem systematischen Erkennen aller Gefahrenquellen. In Deutschland ereignen sich in vielen Betrieben der Logistik und Lagerhaltung zahlreiche meldepflichtige Arbeitsunfälle. Die häufigsten Ursachen sind Kollisionen mit Flurförderzeugen, herabfallende Lasten und Stolperunfälle auf Verkehrswegen.
Welche Gefahrenquellen gibt es im Lager?
Im Lagerbereich lassen sich mehrere Hauptkategorien von Gefahrenquellen unterscheiden:
- Mechanische Gefahren entstehen durch Regalsysteme, Gabelstapler und bewegte Arbeitsmittel. Überschrittene Feldlasten oder beschädigte Regalstützen können zu Einstürzen mit schweren Verletzungsfolgen führen.
- Verkehrsbedingte Gefahren resultieren aus kreuzenden Wegen von Lagerarbeitern und Flurförderzeugen. Besonders im Schmalganglager ist das Kollisionsrisiko erhöht.
- Ergonomische Gefahren betreffen das manuelle Heben und Tragen. Zeitdruck und ungünstige Arbeitsorganisation begünstigen Fehlhaltungen und erhöhen das Verletzungsrisiko.
- Stoffliche Gefahren gehen von Gefahrstoffen aus, die bei unsachgemäßer Lagerung, Beschädigung von Gebinden oder Leckagen freigesetzt werden können.
Wie hängen Unfallschutz, Arbeitsschutz und Lagersicherheit zusammen?
Unfallschutz, Arbeitsschutz und Lagersicherheit bilden ein integriertes System. Der Arbeitsschutz definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Unfallschutz konkretisiert präventive Maßnahmen und die Lagersicherheit setzt beide Aspekte in der betrieblichen Praxis um.
| Gefahrenquelle | Typische Unfallursachen | Technische Maßnahmen | Organisatorische Maßnahmen | Personenbezogene Maßnahmen |
|---|---|---|---|---|
| Regalsysteme | überschrittene Feldlasten, beschädigte Stützen | Regalschutz, Anfahrschutz, regelmäßige Regalinspektion nach EN 15635 | dokumentierte Tragfähigkeitsschilder, Prüfintervalle | Unterweisung zu Belastungsgrenzen |
| Gabelstapler/Flurförderzeuge | Kollisionen, Anfahrunfälle | Warnleuchten, Spiegel, Geschwindigkeitsbegrenzung | getrennte Verkehrswege, Vorfahrtsregeln | Staplerschein, jährliche Nachschulung |
| Verkehrswege | Stolpern, Ausrutschen | rutschhemmende Böden, Markierungen, ausreichende Beleuchtung | Freihalten der Wege, Reinigungsplan | Sicherheitsschuhe (S3) |
| Gefahrstoffe | Austreten, Einatmen, Hautkontakt | Auffangwannen, Absaugung, gekennzeichnete Lagerbereiche | Betriebsanweisung, Gefahrstoffkataster | PSA (Handschuhe, Atemschutz) |
| Manuelle Tätigkeiten | Rückenverletzungen, Quetschungen | Hebehilfen, ergonomische Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte | Schulung zur richtigen Hebetechnik, Pausenregelung | Schutzhandschuhe, Rückenstützgürtel |
Sicherheit im Lager – Vorschriften und Regeln
Die Vorschriften zur Sicherheit im Lager basieren auf einem mehrstufigen Regelwerk aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Normen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen und zu dokumentieren.
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Lagersicherheit in Deutschland?
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die rechtliche Basis und verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert Anforderungen an Verkehrswege, Beleuchtung und Fluchtwege im Lagerbereich.
- Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln wie Regalen und Flurförderzeugen. Regalsysteme gelten als Arbeitsmittel und unterliegen damit der Prüfpflicht durch befähigte Personen.
- DGUV-Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung präzisieren branchenspezifische Sicherheitsanforderungen. DGUV-Vorschrift 68 regelt den Einsatz von Flurförderzeugen, DGUV- Information 208-043 behandelt die Regalinspektion.
- DIN EN 15635 definiert die Anforderungen an die regelmäßige Regalprüfung. Sie sieht wöchentliche Sichtkontrollen sowie mindestens jährliche Inspektionen durch fachkundige Personen vor.
Welche Pflichten haben Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte?
- Führungskräfte tragen die Organisationsverantwortung für die Arbeitssicherheit im Lager. Dazu gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Unterweisung von Beschäftigten sowie die Überwachung der Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
- Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung. Sie haben keine Weisungsbefugnis, aber eine Beratungs- und Hinweispflicht bei erkannten Gefahren.
- Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) überwachen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und beraten Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit. Bei Verstößen können Ordnungswidrigkeiten durch die zuständigen Behörden geahndet werden.
Wie sorge ich systematisch für Sicherheit im Lager?
Systematische Lagersicherheit erfordert einen strukturierten Prozess aus Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplanung und kontinuierlicher Verbesserung. Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Instrument zur Identifikation und Bewertung aller Risiken im Lagerbetrieb.

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung im Lager?
Die Gefährdungsbeurteilung im Lager erfolgt in sieben aufeinander aufbauenden Schritten:
- Arbeitsbereiche festlegen: Unterteilen Sie das Lager in Bereiche wie Wareneingang, Kommissionierung, Hochregallager und Versand.
- Gefährdungen ermitteln: Erfassen Sie alle Gefahrenquellen durch Begehungen, Unfallstatistiken und Mitarbeiterbefragungen.
- Gefährdungen bewerten: Beurteilen Sie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß für jede identifizierte Gefährdung.
- Schutzmaßnahmen festlegen: Wenden Sie das TOP-Prinzip an – technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen.
- Maßnahmen umsetzen: Definieren Sie Verantwortliche, Fristen und erforderliche Ressourcen.
- Wirksamkeit prüfen: Kontrollieren Sie nach der Umsetzung, ob die Schutzmaßnahmen das Risiko tatsächlich reduzieren.
- Dokumentieren und aktualisieren: Halten Sie alle Ergebnisse schriftlich fest und überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig; im besten Fall mindestens jährlich.
Welche Elemente gehören in ein Sicherheitskonzept für das Lager?
Ein wirksames Sicherheitskonzept für das Lager verbindet gesetzliche Pflichten mit freiwilligen Präventionsmaßnahmen. Die Integration der 5S-Methode (Sortieren, Systematisieren, Säubern, Standardisieren, Selbstdisziplin) schafft die Grundlage für nachhaltige Sicherheitsvorkehrungen.
Das Sicherheitskonzept sollte folgende Elemente enthalten:
- Sicherheitsorganisation mit klaren Verantwortlichkeiten und Meldewegen
- Prüf- und Wartungsplan für alle sicherheitsrelevanten Lagereinrichtungen
- Unterweisungskonzept mit dokumentierten Schulungen für alle Lagerarbeiter
- Notfallplan mit Flucht- und Rettungswegen sowie Erste-Hilfe-Ausstattung
- Kennzahlensystem zur Messung der Sicherheitsleistung (Unfallquote, Beinaheunfälle)
Arbeitssicherheit durch die richtige Lagerinfrastruktur – Regalsysteme und Technik
Die Qualität der Lagereinrichtungen beeinflusst die Sicherheit im Lager maßgeblich. Sichere Regalsysteme erfüllen drei Grundanforderungen: ausreichende Tragfähigkeit, geprüfte Standsicherheit und regelmäßige Regalinspektion nach EN 15635. Beschädigte Bauteile sind sofort zu sperren und auszutauschen.
Der sichere Einsatz von Gabelstaplern erfordert qualifizierte Fahrer mit gültigem Staplerschein sowie klare Verkehrsregeln im Lagerbereich. Verkehrswege für Fußgänger müssen mindestens 1,25 Meter breit sein, Fahrwege für Flurförderzeuge mindestens die Fahrzeugbreite plus 1,00 Meter.
Die Investition in qualitativ hochwertige Kragarmregale, Palettenregale sowie weitere hochwertige Regalsysteme zahlt sich langfristig aus.
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Häufige Fragen zur Sicherheit im Lager
Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen einen kompakten Überblick über zentrale Anforderungen, Pflichten und Maßnahmen für mehr Sicherheit im Lageralltag.
